„Das neue Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz markiert einen Meilenstein in der Geschichte des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz", betonte Innenminister Michael Ebling. „Die Zustimmung zum Landesgesetz ist ein klares Signal dafür, dass wir den Katastrophenschutz als gesamtstaatliche Aufgabe begreifen und ihn auf allen Ebenen leistungsfähig aufstellen wollen.“
Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz wird als zentrale Behörde im Bevölkerungsschutz errichtet. Dort sollen künftig sämtliche Maßnahmen zur Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophenfällen im Land koordiniert werden. „Das Landesamt ermöglicht es, die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz landesweit effektiv zu koordinieren und künftigen Herausforderungen optimal zu begegnen. Als Kompetenzzentrum für Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes unterstützt das Landesamt die Kommunen. Das schafft Sicherheit für alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer“, so der Minister.
Das Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz stellt eine der drei Säulen dar, die die Grundlage für die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz bilden. Die beiden anderen Säulen umfassen die Stärkung der landeseigenen Strukturen im Katastrophenschutz sowie die Stärkung der kommunalen Strukturen im Katastrophenschutz. Somit stehen die drei Säulen für eine umfassende und ganzheitliche Strategie, um die Kooperation über alle Ebenen und Organisationen hinweg sicherzustellen.