Über das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz
Zum 1. Januar 2025 wird das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) gegründet. Hier sollen künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates 22 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (LFKA) gebündelt und um zusätzliche Aufgaben ergänzt werden. Das LfBK wird als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr fungieren.
Zur Dezentralisierung sind drei Regionalstellen geplant, um den Kontakt zu den kommunalen Aufgabenträgern zu pflegen und zu intensivieren. Eine gutachterliche Stellungnahme zur Errichtung des LfBK sieht perspektivisch einen Stellenaufwuchs auf etwa 300 Positionen bis 2030 vor. Die Errichtung des Landesamtes zum 1. Januar 2025 wurde am 11. Juli 2024 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen.
Ein zentrales Element wird das 24/7 besetzte Lagezentrum Bevölkerungsschutz sein, welches eine schnelle Handlungs- und Entscheidungsgrundlage im Ereignisfall bietet. Die Einrichtung des Lagezentrums erfolgt durch die Umgestaltung bestehender LFKA-Räume, die an die zentrale Kommunikationsinfrastruktur des Landes (zAVt) angebunden werden. Hierbei handelt es sich um die zentrale Kommunikationsinfrastruktur aller polizeilichen und nichtpolizeilichen Leitstellen, über die sämtliche Kommunikation (Telefon, Digitalfunk, ePost, etc.) abgewickelt wird. Das Lagezentrum wird als erstes dieser Art für ein Flächenland die Lage im Bevölkerungsschutz aktiv beobachten und im Ereignisfall eine zentrale Anlaufstelle für nicht-polizeiliche Gefahrenabwehranliegen sein und eine direkte Kommunikation mit den Integrierten Leitstellen des Landes sicherstellen.