Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Website lfbk.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 1. September 2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test im Januar 2023 überprüft.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.

  • Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
  • Es gibt vereinzelt Bedienfelder ohne zugehöriges Bedienelemente.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

c) Unverhältnismäßige Belastung

  • Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Nicht alle Videos, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, weisen Untertitel aus. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von lfbk.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Pressestelle
Ministerium des Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
E-Mail: pressestelle(at)mdi.rlp.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von lfbk.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de

Kontaktformular

Weitere Informationen

Das Logo für den Landesaktionsplan RLP zeigt einen Rollstuhlfahrer und eine laufende Person. Der Rollstuhlfahrer hält ein Schild hoch, auf dem "Mach mit!" steht.

Weitere Informationen und Tipps zur Umsetzung der Barrierefreiheti bei Websites und mobilen Anwendungen gibt es auf der Seite www.inklusion.rlp.de.